E

s gibt ein deutsches Sprichwort: »Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben.« Viel Wahrheit liegt in diesem Ausspruch, denn tatsächlich enden zahlreiche Erbschaften in Deutschland mit so großen Streitigkeiten, dass es Familien zerstört.

Aus der »liebevollen Schwester« wird eine »gierige Hexe«. Der »geliebte, große Bruder« wird fortan als »sturer Querulant« bezeichnet. Umso wichtiger sei es laut Expertenmeinung, eine gesunde Erbkultur einzuführen. Die Basis davon ist, sich frühzeitig mit dem Grundproblem auseinanderzusetzen – und mit sich selber. Seriöse Experten an der Seite können ebenfalls dabei helfen, damit das Erbe am Ende nicht nur für die Anwaltskosten reicht.

Immobilienerbe birgt besonders viel Streitpotenzial

Besonders schwierig wird es, sobald Immobilien vererbt werden – und dies passiert häufig. Rein nach der Statistik gehört zu jedem zweiten Erbe in Deutschland eine Immobilie. In der Regel ist es das Haus oder die Wohnung der Eltern, die vererbt wird. Gerade hier liegt eine Schwierigkeit: Dies sind Immobilien, die oft mit Gefühlen beladen sind. Sie erinnern an alte Kindheitstage und an die verstorbenen Eltern. Die Entscheidung, was die Kinder mit dem Immobilienerbe tun sollten, fällt nun umso schwerer. Nicht selten vermischen sich unter die liebevollen Erinnerungen an die Kindheitstage Missgunst und Neid. „Papa hat dich immer uns anderen Geschwistern vorgezogen.“ „Du hast unsere Eltern kaum noch besucht. Ich schon. Warum solltest du überhaupt eine Entscheidung über das Immobilienerbe treffen dürfen?“ All dies sind Sätze, die so oder ähnlich bei Erbstreitigkeiten fallen. Letztlich können sie sogar Familien zerstören.

Es geht nicht nur ums Geld

Beim Erbschaftsstreit geht es auf den ersten Blick ums Geld. Insbesondere wenn keine richtige Beziehung zu dem Verstorbenen bestand, steht das Monetäre im Vordergrund. Doch hinter den Erbschaftsstreitigkeiten stecken oft noch weitere Gefühle, die tief vergraben waren und sich nun ihren Weg an die Oberfläche bahnen: Neid, Enttäuschung und Trotz. Obgleich die hinterbliebenen Kinder bereits längst erwachsen sind, geht es jetzt noch einmal um die Liebe und Anerkennung ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sei es der familiäre Weihnachtsschmuck oder Papas Lieblingskaffeebecher: Erbittert wird so um Kleinigkeiten gekämpft, und das hinterlässt unter Umständen tiefe Spuren in der Seele. Am Ende steht stets – zumeist unbewusst – der Gedanke: Was ist mein Wert?

Wer sich frühzeitig mit sich selbst auseinandergesetzt hat, kann meist ein wenig besser mit der Situation umgehen. Doch einfach ist es dennoch nicht. Gerade wenn es um das Elternhaus geht, kommen besonders intensive Emotionen hervor. Der eine ist sensibel und möchte es behalten. Vielleicht will er sogar selbst einziehen. Der andere verknüpft zwar seine schöne Kindheit mit dem Elternhaus, hat aber kein Problem damit, es möglichst schnell abzustoßen. Das Geld wird für die eigene Zukunft benötigt. Um jetzt einen Konsens zu finden, sind Verständnis und Sensibilität gefragt. Geht es aber nur mit dem Kopf durch die Wand, zerstören die Beteiligten wertvolle Beziehungen oft für immer. Gelassenheit statt Gier, Verständnis statt Sturheit sollten jetzt greifen. Dies ist aber leichter gesagt, als letztlich getan.

Jede fünfte Erbschaft mündet in Streit

In Deutschland ist noch nie so viel vererbt worden wie jetzt. Bis zum Jahr 2020 werden geschätzte fünf Millionen Menschen eine Erbschaft antreten. Experten gehen davon aus, dass es bei jeder fünften Erbschaft es zu einem großen Streit kommt. Beachtenswert dabei ist: Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament verfasst, was der hauptsächliche Grund für die späteren Streitigkeiten ist. Juristen wissen zu berichten, dass vor allem bei Geschwistern der Kampf ums Erbe „blutig“ ist. Er nimmt oft drastischere Ausmaße an als ein Scheidungskrieg. Um dies zu vermeiden, verteilen manche vermögende Personen bereits vor ihrem Tod ihren angehäuften Schatz. Sie verschenken Geld, Schmuck und Häuser. Ob dadurch tatsächlich Streit vermieden wird, entscheidet der Einzelfall, oft aber hilft es tatsächlich. Im Prinzip dreht sich alles um die Frage: »Was ist gerecht?« Eine absolute, allgemeingültige Antwort darauf gibt es aber leider nicht. Dennoch, wer früh verteilt und/oder mit seinem Testament das Gerechtigkeitsempfinden seiner Erben einigermaßen trifft, hilft, spätere Streitigkeiten einzuschränken oder im Optimalfall ganz zu vermeiden.​

Experten raten zu einem professionellen Testament

Ein bedeutsamer Grund für Erbstreitigkeiten ist ein fehlendes Testament. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die ebenfalls für Streit sorgen kann und in manchen Fällen erst einmal rechtlich geklärt werden muss. Liegt ein Testament vor, ist dies oft unklar, unwirksam oder gar unvernünftig verfasst. Gute Rechtsanwälte und Notare übernehmen bei der Erstellung eines Testaments gar die Funktion eines Psychologen. Sie versuchen, die familiären und partnerschaftlichen Beziehungen ihres Mandanten zu verstehen. Zudem machen sie darauf aufmerksam, welche Gestaltungsmöglichkeiten es beim Nachlass gibt. Letztlich ist für Juristen das Testament ein Maßanzug für den Mandanten, für seine Partnerschaft und für seine Familienangehörigen.

Bevor jedoch der Gang zum Juristen erfolgt, sollte man sich die individuellen Motive für das Vererben überlegen. Sie lassen sich in fünf Kategorien einteilen:

  • Gerechtigkeit
  • Angst
  • Versorgen
  • Macht
  • Erziehen

Wer sich klar über seine Zielsetzung ist, kann besser und tatsächlich »gerechter« vererben.

Tipps für ein kluges Testament

Ein Testament sollte gut durchdacht und frei von temporären Animositäten oder Missgunst sein. Die folgenden Fragen können bei der Erstellung eines guten Testaments hilfreich sein: Wie kann ich Streit bei der Erbengemeinschaft vermeiden? Wo sind die Fallstricke beim Pflichtteil? Kann ich Schwiegerkinder einfach so vom Nachlass ausschließen? Inwieweit greift das Steuerrecht? Am Ende sollte ein Testament entstehen, welches fünf Ziele verfolgt:

  • übt Gerechtigkeit aus
  • schafft juristische Klarheit
  • schützt das Vermögen
  • erlaubt Steuervorteile
  • stiftet Frieden

Kein rechtlich abgesichertes Testament zu verfassen, birgt auf jeden Fall Konflikte. Experten sprechen gar von einer Kulturlosigkeit gegenüber den Hinterbliebenen. Niemanden sollte es egal sein, ob seine Liebsten sich im Nachhinein streiten und womöglich das gesamte Geld für Anwälte ausgeben.

Streitfall Immobilien: Expertenrat ist Gold wert

Neben Geld und Schmuck werden oft Grundstücke, Wohnungen und Häuser vererbt. Bei den Hinterbliebenen stößt dies auf große Freude, die häufig nicht lange währt. Bei Erbengemeinschaften kündigen sich Streitigkeiten über den Wert des Objektes an und was damit zu tun ist. Oft begründen sich die Probleme in Unwissenheit oder im Scheinwissen. Aus diesem Grund sollte die Erbengemeinschaft einen seriösen, unabhängigen Immobilienexperten wie einen erfahrenen Makler zurate ziehen. Er kann zuverlässig über den Wert und die Vermietbarkeit der Immobilie Auskunft geben. Wird beispielsweise ein Objekt in München geerbt, sollte der Makler auch aus München kommen. Er kann für die Erbengemeinschaft eine detaillierte Wertermittlung zum Objekt erstellen und dieses geschickt vermarkten. Vielleicht rät er dazu, das Haus oder die Wohnung zu vermieten. Ist dies der Fall, zeigt er der Erbengemeinschaft den möglichen Mietpreis und die voraussichtlichen Nebenkosten auf. Auf dieser Informationsbasis können alle Beteiligten eine solide Entscheidung treffen.

Besteht kein großes Vertrauen zwischen den einzelnen Beteiligten, sollte für die Vermietung ein Immobilienverwalter bestellt werden. Er managt das komplette Gebäude, wodurch die Gewinne aus den Mieteinnahmen sich am Ende gerecht verteilen lassen. Niemand kann dem anderen vorwerfen, er würde Geld unterschlagen oder er würde übervorteilt werden.

Testament bei Immobilienbesitz: für Klarheit sorgen

Das Eigenheim hat gerade für die Eigentümer selbst einen hohen ideellen Wert. Aus diesem Grund werten sie ihr Objekt oft höher ein, als es das eigentlich ist. Manchmal kommt der Wunsch auf, dass die Kinder nach dem eigenen Tod das Objekt bewohnen sollten. Dies wünscht sich der Nachwuchs teilweise sogar selbst, aber häufig ist es einfach nicht realisierbar. Die Kinder können beispielsweise aus beruflichen Gründen nicht umziehen. Vielleicht wohnen sie bereits in ihren Traumimmobilien, die sie gekauft oder selbst gebaut haben. Der emotionale Faktor kann bewirken, dass im Vorfeld selten über das Immobilienerbe gesprochen wird. Wenn der künftige Erblasser und die Kinder darüber sprechen, entsteht oft Streit darüber, was mit dem Objekt beim Erbfall passieren soll. Letztlich ergibt sich daraus stets eine Konsequenz: Das Verfassen eines Testaments zögert sich hinaus.

Immobilieneigentümer sollten ihr Testament nicht herauszögern. Besser ist es, sich frühzeitig Gedanken zu machen, mit den Angehörigen zu sprechen und dann zu einer Lösung zu kommen. Erbstreitigkeiten sind nicht unvermeidlich. Ein weitsichtiges, überlegtes Testament kann entscheidend zu einer geregelten und konfliktfreien Übergabe beitragen.

Vermieten oder Verkaufen anstelle von Eigennutz

Nach statistischen Erhebungen planen die meisten Erben, nicht selbst im Haus der Eltern einzuziehen, wenn diese verstorben sind. Ein Großteil denkt an einen Hausverkauf, der sich mit einem versierten Immobilienmakler rasch realisieren lässt. Einige wenige überlegen eine Vermietung des Objektes, um regelmäßig ein Nebeneinkommen zu erzielen. Dies ist vor allem bei Erben der Fall, die mit niemandem den Nachlass teilen. Bei diesem Immobilienerbe handelt es sich oft um Wohnungen, da sich die Vermietung von Einfamilienhäusern zumeist nicht lohnt.

Verhinderung von Erbstreitigkeiten: Wie vererbe ich mein Haus am besten?

Ein Immobilienerbe kann Familien zerstören. Geschwister entwickeln sich zu unnachgiebigen Gegnern, die schon bald ausschließlich über Anwälte kommunizieren. Solange die Eltern noch bei guter geistiger Gesundheit sind, sollte daher ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten erfolgen. In diesem kann jeder seine Gedanken und Gefühle aufrichtig darlegen. Ehrlichkeit ist hierfür eine Voraussetzung, da ansonsten ein Vermitteln zwischen den Parteien bereits zu Beginn zum Scheitern verurteilt ist. Eltern vermeiden auf diese Weise unangenehme Überraschungen, die bei den Erben einen Groll hervorrufen können.

Besonders schwierig kann die Situation werden, wenn es angeheiratete Kinder gibt oder der künftige Erblasser einen neuen Partner hat. Letztlich müssen alle Beteiligten akzeptieren, dass innerhalb des gesetzlichen Rahmens jeder selbst bestimmen kann, was mit seinem Nachlass passieren soll. Die Wünsche des Erblassers sind ausschlagend. Auch aus diesen Gründen ist es wichtig, frühzeitig ein Testament aufzusetzen.

Nicht die Generalvollmacht vergessen

Niemand denkt gern über den eigenen Tod nach. Es ist unangenehm, sich mit der Möglichkeit auseinanderzusetzen, dass man selbst eines Tages nicht mehr geschäftsfähig ist. Dies kann allerdings schneller passieren, als erwartet. Ein Paradebeispiel: Der Vater ist bereits gestorben. Die Mutter wohnt noch im eigenen Haus. Sie erkrankt an Alzheimer und der Zustand spitzt sich zu. Ab einem gewissen Punkt ist sie nicht mehr geschäftsfähig und kann somit nicht mehr über ihren Immobilienbesitz verfügen. Haben Kinder oder ein sehr enger Freund jetzt keine Generalvollmacht zur Hand, wird der Staat per Gerichtsbeschluss einen gesetzlichen Vertreter bestimmen, der dann für die demente Dame die Entscheidungen trifft. Dies ist äußerst unangenehm und umständlich für die eigenen Kinder. Besser ist es, den Kindern beizeiten eine Generalvollmacht auszustellen. Dies muss schriftlich und mit einer notariellen Beurkundung geschehen. Wenn der Betreffende die Vollmacht unterschreibt, muss er zwingend bei guter geistiger Gesundheit sein. Ist er dies nicht, kann die Vollmacht als nichtig erklärt werden.

Zu Lebzeiten bereits vererben

Erbstreitigkeiten lassen sich auch durch ein vorzeitiges Erben umgehen. Das Erbrecht räumt diese Möglichkeit ein. Ein Beispiel: Frau Meyer besitzt ein Haus in München. Sie hat ein erwachsenes Kind, welches glücklich im Ausland lebt. Der Vater dieses Kindes ist seit Langem tot. Jetzt gibt es mit Manfred einen neuen Partner in ihrem Leben – und dies seit 15 Jahren. Sie haben nie geheiratet, aber bewohnen gemeinsam die Immobilie von Frau Meyer. Ohne Testament würde Frau Meyers Kind ihr Haus erben. Manfred bekäme nichts und könnte von dem Kind zum Auszug gedrängt werden. Frau Meyer möchte dies umgehen. Sie stimmt mit ihrem Kind ab, dass es auf seinen Erbanteil verzichtet. Dafür gehen beide zum Notar und setzen eine dementsprechende Verfügung auf. Im Gegenzug erhält das Kind für den Verzicht als Abfindung eine hohe Geldsumme, die bereits zu Lebzeiten von Frau Meyer gezahlt wird. Alle sind nun glücklich. In ihrem Testament ist Manfred Alleinerbe. Das Kind bezieht eine große Summe Geld, die es sofort im Ausland nach seinen eigenen Wünschen nutzen kann.

Tipp: Denken Sie rechtzeitig darüber nach, was mit Ihrem Immobilienbesitz passieren soll. Auf diese Weise reduzieren Sie das Risiko für Erbstreitigkeiten.

Vor dem Tod das Immobilieneigentum verkaufen

Mit dem Alter ändern sich Ansprüche und Möglichkeiten. Das Eigenheim wird oft zu groß. Wie soll es noch gepflegt werden? Wie sollen die Treppen zum Schlafzimmer noch bewältigt werden? Auch wenn es anfangs schwerfällt, kann es besser sein, das Haus noch zu Lebzeiten zu verkaufen. Anschließend kann der Umzug in eine kleine Erdgeschosswohnung oder in eine Unterkunft in eine Residenz für betreutes Wohnen erfolgen. Dies kann für Senioren eine große Entlastung sein. Darüber hinaus können sie so mit dem Verkaufserlös die Pflegekosten finanzieren. Das Geld was übrig bleibt, erhalten beim Erbfall die Kinder. Geld lässt sich um ein Vielfaches einfacher teilen als eine Immobilie. Somit kann der Hausverkauf zu Lebzeiten sogar Familienstreitigkeiten verhindern. Es gibt keine umständlichen Abstimmungsprozesse, was mit dem Haus passiert. Stattdessen erhalten alle Erbberechtigten eine Geldsumme, über die frei verfügt werden kann.

Hinweis: Wie bei einer Scheidung kann auch ein Immobilienerbe dazu führen, dass letztlich eine Zwangsversteigerung des Objektes ansteht. Können sich die Erben nicht darauf einigen, wie sie mit Haus oder Wohnung umgehen wollen, können ein oder mehrere Erben auf einen Hausverkauf bestehen. Erfolgt dieser als gerichtlich durchgesetzte Zwangsversteigerung, wird das Haus dabei für gewöhnlich zu einem deutlich geringeren Preis als dem Marktwert veräußert. Zum Wohle aller sollte dies unbedingt vermieden werden. Mit einem Hausverkauf durch den Erblasser ist das möglich.

Selbst eine durchdachte Vorsorge ist kein Allheilmittel

Wird ein Testament sorgfältig aufgestellt, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch ein 100%iger Schutz gegen Streitigkeiten ist es dennoch nicht. Jetzt liegt es an den Hinterbliebenen, das Richtige aus dem Testament zu machen. Vielleicht wird nicht verstanden, warum ein teurer Diamantenring an den Sohn und nicht an die Tochter ging. Dahinter stecken Motive, die sich eventuell erst auf dem zweiten Blick erschließen. Mit die beste Herangehensweise für die Hinterbliebenen ist es, nicht unbedingt auf ein bestimmtes Erbe zu spekulieren, die eigene Erwartungshaltung nicht zu übersteigern und mit Respekt und Akzeptanz den letzten Willen des Erblassers zu registrieren. Experten raten dazu, dass bereits vor dem Tod offene Gespräche über das Testament erfolgen sollten. Auf diese Weise lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden. Sind Beziehungen trotz einer guten Erbkultur zerfallen, stecken dahinter meist viel tiefgründigere Probleme als »nur« der Erbstreit.

​Sobald die Gefühle wieder hochkochen, sollte sich folgender Satz von dem berühmten Juristen sowie Gründungs- und Ehrenpräsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, in Erinnerung gerufen werden: »Beim Erben zeigt sich der Charakter der Menschen«.

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Photo by Maarten van den Heuvel on Unsplash

Publiziert am 
Jul 16, 2018
 in Kategorie:
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