Das Erbrecht in Deutschland ist sehr umfangreich und für Laien oft undurchsichtig. Neben den Gesetzestexten gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die ebenfalls bei einer Rechtsberatung zum Erbrecht Berücksichtigung finden.
Der letzte Wille kann dazu beitragen, dass Streitigkeiten zwischen den Erben gar nicht erst entstehen. Manchmal ist es jedoch gerade das Testament, welches für Ärger sorgt. Wer zu wenig oder gar nicht bedacht wurde,
Das Erbrecht sagt deutlich, wenn ein Ehepartner stirbt, steht dem Hinterbliebenen mindestens ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Ehepartner ist im gesetzlichen Erbrecht verankert. Doch wie sieht es mit dem Erbe bei Scheidung aus?
Das deutsche Erbrecht könnte so simpel sein. Wer sich allerdings vor Augen führt, dass jährlich Tausende von Erbstreitigkeiten entstehen, der erkennt: Es ist kniffliger, als es erscheinen mag.
In Deutschland gibt es keine Pflicht, ein Testament zu verfassen. Wer dies jedoch tut, möchte ganz bewusst von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen und sein Eigentum auf seine Weise verteilen.
Das „Berliner Testament“ wird im deutschsprachigen Raum am häufigsten verwendet, um Erbangelegenheiten zu regeln. Es findet Anwendung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Experten raten dazu, dass jeder beizeiten ein Testament aufsetzen sollte. Diese Maßnahme kann viel Ungemach und Erbstreitigkeiten verhindern. Zugleich lassen sich damit auch andere Personen in den letzten Willen integrieren, die ohne Testament nichts vom Erbe erhalten hätten.
Es passiert gar nicht so selten, dass ein Testament nach Ableben des Erblassers nicht mehr aufzufinden ist. Vielleicht hat er es so gut versteckt, dass niemand es finden konnte. Vielleicht ist das wichtige Dokument beim Aufräumen unbeabsichtigt im Papierkorb gelandet.