Seit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Anfang 2024 gelten verschärfte energetische Anforderungen beim Eigentumswechsel. Neue Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – egal ob durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung müssen bestimmte Sanierungspflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen.