Erbauseinandersetzungen sind die Regel und nicht die Ausnahme. Ganz gleich, ob es „nur“ um ein kleines Grundstück im Umland im Grünen oder um luxuriöse Immobilien in Münchens Premiumlage geht. Eigentlich – so glauben viele Erblasser – würde die Testierfreiheit in Deutschland, das aufwendig formulierte Erbrecht und das Erstellen eines Testaments vor Streitereien innerhalb der Erbengemeinschaft schützen, aber so einfach ist es nicht.
Immobilien machen in der Regel einen großen Anteil des Wertes eines Erbes aus. Umso wichtiger ist es daher, sie smart an die Kinder zu vererben. Wer geschickt vorgeht, kann dem Nachwuchs eine teure Erbschaftsteuer ersparen, die den Nachlass unter Umständen stark schmälert.
Der Tod ist in vielerlei Hinsicht ein einschneidendes Erlebnis. Verstirbt eine nahestehende Person, ist dies emotional sehr belastend. Der Tod bewirkt aber noch etwas anderes: Er nimmt dem Verstorbenen seine kompletten Vermögenswerte und verteilt sie um - gemäß seines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge.
Mögliche Ausgangssituationen: Der Erblasser war bei Testamentsaufsetzung bereits dement. Das angenommene Erbe erweist sich aufgrund von hohen Schulden als kostspielig. Es gibt vor dem neuen Testament gültige ältere Verfügungen.
Das Berliner Testament ist sehr beliebt. Ehepaare nutzen es, um sich gegenseitig als Erben einzusetzen. Erst wenn beide Eheleute tot sind, erben die Kinder.
Das Erbrecht in Deutschland ist sehr umfangreich und für Laien oft undurchsichtig. Neben den Gesetzestexten gibt es zahlreiche Gerichtsurteile, die ebenfalls bei einer Rechtsberatung zum Erbrecht Berücksichtigung finden.
Das Erbrecht sagt deutlich, wenn ein Ehepartner stirbt, steht dem Hinterbliebenen mindestens ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Ehepartner ist im gesetzlichen Erbrecht verankert. Doch wie sieht es mit dem Erbe bei Scheidung aus?
Bereits im Juli 2012 hat der „Rat der Europäischen Union“ sich intensiv mit dem Erbrecht EU beschäftigt. Dies betraf vor allem die Bereiche Zuständigkeit, Anwendung von welchem Recht, Vollstreckung sowie Anerkennung