Die bekannteste Verfügung von Todeswegen ist das Testament. Weniger bekannt, aber nicht weniger sinnvoll, ist der Erbvertrag. Er ermöglicht ebenfalls eine Verwaltung des Vermögens zu Lebzeiten des Verfassers.
Kinderlose Paare machen sich keine Gedanken darüber, wie ein Testament zugunsten von Kindern aussehen würde. Anders sieht es jedoch für Eheleute mit Kindern aus.
Das deutsche Erbrecht hat viele Besonderheiten und unterscheidet sich in einigen Bereichen vom Erbrecht der benachbarten Länder. So gibt es in Deutschland beispielsweise den „Pflichtteil“.
Was Sie mit Ihrem Vermögen machen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Sie können es zu Lebzeiten in Teilen oder gänzlich verschenken. Sie können ein Testament zugunsten der Enkel oder auch Dritter aufsetzen.
Bereits im Juli 2012 hat der „Rat der Europäischen Union“ sich intensiv mit dem Erbrecht EU beschäftigt. Dies betraf vor allem die Bereiche Zuständigkeit, Anwendung von welchem Recht, Vollstreckung sowie Anerkennung
Das deutsche Erbrecht könnte so simpel sein. Wer sich allerdings vor Augen führt, dass jährlich Tausende von Erbstreitigkeiten entstehen, der erkennt: Es ist kniffliger, als es erscheinen mag.
Welches Testament bei Patchworkfamilien? Diese Frage stellen sich immer mehr Eltern und Kinder, denn es gibt sie inzwischen fast so oft in Deutschland wie das klassische Familienmodell. Die Scheidungszahlen sind
Das „Berliner Testament“ wird im deutschsprachigen Raum am häufigsten verwendet, um Erbangelegenheiten zu regeln. Es findet Anwendung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
In Familien gibt es kaum ein größeres Streitthema als das Erbe. Es geht um verletzte Eitelkeiten, Eifersucht, Immobilien und letztlich ums Geld. Experten raten, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
Es passiert gar nicht so selten, dass ein Testament nach Ableben des Erblassers nicht mehr aufzufinden ist. Vielleicht hat er es so gut versteckt, dass niemand es finden konnte. Vielleicht ist das wichtige Dokument beim Aufräumen unbeabsichtigt im Papierkorb gelandet.
Die Mehrheit der Deutschen macht weder einen Erbvertrag noch ein Testament. Sie vertrauen darauf, dass die rechtlichen Regelungen in Deutschland bezüglich des Erbrechts schon für eine gerechte Verteilung des Erbes sorgen werden.
Auf einem bereits vergilbten Blatt hat vor vierzig Jahren der Opa seinen letzten Willen verfasst. Datum und Unterschrift sind gut zu lesen. Darüber stehen die Anweisungen, wer die Immobilien in München, wer den Schmuck,