Als die drei Brüder Müller das Elternhaus in Garching erbten, dachten sie, das Schwierigste läge hinter ihnen. Die Entscheidung zum Verkauf war gefallen, ein Käufer gefunden, der Kaufvertrag ausgehandelt. "Der Notartermin ist doch nur noch Formsache", sagte der älteste Bruder am Telefon zu mir.
Keine Immobilie in Deutschland wird so häufig vererbt wie das Elternhaus. Oft geht es an eine Erbengemeinschaft, die sich aus Geschwistern zusammensetzt. Jetzt geht es daran, gemeinsam zu bestimmen, was mit der Immobilie geschieht. Wenn eines der Kinder das Haus behalten möchte, zahlt es seinen Schwestern und Brüdern ihren Erbanteil aus. Aber was heißt das eigentlich?
Kinderlose Paare machen sich keine Gedanken darüber, wie ein Testament zugunsten von Kindern aussehen würde. Anders sieht es jedoch für Eheleute mit Kindern aus.