Der Großteil der Bundesbürger hinterlässt kein Testament. In diesem Fall, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie ist nach Erbquoten geregelt, die klar darüber bestimmen, welcher Angehörige wie viel erbt.
Wer ein Testament aufsetzen möchte, kann dies bei einem Notar tun. Auch Herr Willig aus München hat sich dazu entschieden. Er will damit sicherstellen, dass seine Immobilien und sein Bankguthaben an die richtigen Personen gehen.