Was Sie mit Ihrem Vermögen machen, ist grundsätzlich Ihnen überlassen. Sie können es zu Lebzeiten in Teilen oder gänzlich verschenken. Sie können ein Testament zugunsten der Enkel oder auch Dritter aufsetzen.
Das Erbrecht sagt deutlich, wenn ein Ehepartner stirbt, steht dem Hinterbliebenen mindestens ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Ehepartner ist im gesetzlichen Erbrecht verankert. Doch wie sieht es mit dem Erbe bei Scheidung aus?
Das deutsche Erbrecht könnte so simpel sein. Wer sich allerdings vor Augen führt, dass jährlich Tausende von Erbstreitigkeiten entstehen, der erkennt: Es ist kniffliger, als es erscheinen mag.
In Familien gibt es kaum ein größeres Streitthema als das Erbe. Es geht um verletzte Eitelkeiten, Eifersucht, Immobilien und letztlich ums Geld. Experten raten, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.
Experten raten dazu, dass jeder beizeiten ein Testament aufsetzen sollte. Diese Maßnahme kann viel Ungemach und Erbstreitigkeiten verhindern. Zugleich lassen sich damit auch andere Personen in den letzten Willen integrieren, die ohne Testament nichts vom Erbe erhalten hätten.
Es passiert gar nicht so selten, dass ein Testament nach Ableben des Erblassers nicht mehr aufzufinden ist. Vielleicht hat er es so gut versteckt, dass niemand es finden konnte. Vielleicht ist das wichtige Dokument beim Aufräumen unbeabsichtigt im Papierkorb gelandet.
Auf einem bereits vergilbten Blatt hat vor vierzig Jahren der Opa seinen letzten Willen verfasst. Datum und Unterschrift sind gut zu lesen. Darüber stehen die Anweisungen, wer die Immobilien in München, wer den Schmuck,