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eit 2025 ist das Grundbuchwesen digital. Die Umstellung auf elektronische Verfahren betrifft nicht nur Notare und Gerichte, sondern auch Erben von Immobilien. Eigentumsübertragungen nach einem Erbfall sollen schneller, sicherer und vollständig papierlos ablaufen. Das klingt effizient, verlangt aber eine präzise Vorbereitung und rechtzeitige Antragstellung.

Wie das digitale Grundbuch funktioniert

Das Grundbuch gilt als das zentrale Register für Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Gebäuden. Es dokumentiert verbindlich, wem ein Grundstück gehört, welche Rechte darauf lasten und welche Veränderungen am Eigentum stattgefunden haben. Lange Zeit beruhte dieses System auf papiergestützten Einträgen oder lokal gespeicherten Datenbanken. Mit der Umstellung auf das elektronische Grundbuch entfällt die dezentrale und oft langsame Bearbeitung. Stattdessen wird ein bundesweit einheitliches, digitales System geschaffen, das alle Beteiligten schneller und rechtssicher informiert.

Erben müssen beim Eigentumswechsel ihren Erbnachweis beim Grundbuchamt einreichen. Dies geschieht künftig nicht mehr ausschließlich in Papierform. Notare und Anwälte können den Antrag über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder über sichere Online-Plattformen stellen. Auch Gerichte, Banken oder Finanzämter erhalten über digitale Schnittstellen Zugriff auf relevante Grundbuchinformationen. Das senkt das Fehlerrisiko, beschleunigt die Kommunikation und schafft neue Standards in der Bearbeitung.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Nachvollziehbarkeit. Jeder Schritt im Verfahren kann dokumentiert werden. Änderungen im Eigentum, Belastungen durch Grundschulden oder Erbbaurechte erscheinen unmittelbar im System und lassen sich revisionssicher nachvollziehen.

Zudem erlaubt die Digitalisierung eine engere Anbindung an weitere Systeme der Justizverwaltung. Künftig kann der Erbnachweis direkt mit dem Grundbuch verknüpft werden. Auch der Abgleich mit Katasterdaten, steuerlichen Informationen oder Eigentumsverhältnissen wird vereinfacht. So entsteht ein vernetztes Informationssystem, das nicht nur verwaltet, sondern auch Planung und Entscheidungsprozesse etwa im Hinblick auf Verkauf, Schenkung oder Belastung des Grundstücks unterstützt.

Extra-Hinweis: Das elektronische Grundbuch birgt trotz aller Vorteile auch Risiken. Besonders kritisch sind Fragen der Datensicherheit, da sensible Eigentumsinformationen für Cyberangriffe anfällig werden. Zudem entstehen hohe Kosten und organisatorischer Aufwand bei der Umstellung, während technische Störungen oder Systemausfälle ganze Verfahren verzögern können. Schließlich besteht die Gefahr einer digitalen Kluft, wenn ältere Menschen oder Regionen mit schwacher Internetanbindung benachteiligt werden.

Eigentumsumschreibung bei Erbschaft: bisherige Praxis und neue Perspektiven

Bei einer Erbschaft muss der Eigentumswechsel im Grundbuch beantragt werden. Ohne diese Umschreibung bleibt der Erbe rechtlich gesehen nicht als Eigentümer eingetragen, was spätere Schritte wie einen Verkauf oder die Eintragung einer Grundschuld erheblich erschwert. Bislang verlief dieser Prozess über analoge Kanäle: Der Erbschein wurde in Papierform beim Grundbuchamt eingereicht, die Prüfung dauerte häufig mehrere Wochen, manchmal auch Monate.

Die digitale Grundbuchführung schafft hier neue Voraussetzungen.

Der Notar übermittelt den Antrag zur Umschreibung künftig digital. Auch der Erbschein selbst wird elektronisch eingebunden, sofern er vom Nachlassgericht digital zur Verfügung gestellt wurde. Diese technische Umstellung erleichtert die Koordination zwischen Nachlassgericht, Notar und Grundbuchamt erheblich.

Rechtsrahmen und technische Umsetzung: Was sich 2025 konkret ändert

Die Umstellung auf das elektronische Grundbuch basiert auf mehreren gesetzlichen Anpassungen, die schrittweise ab 2023 vorbereitet wurden. Ab dem Jahr 2025 gilt nun für alle Bundesländer verbindlich, dass Grundbuchämter digital geführt werden. Grundlage dafür bildet das „Gesetz zur Digitalisierung des Grundbuchverfahrens“, das eng mit der Reform der Grundbuchordnung (GBO) und des Beurkundungsgesetzes verzahnt ist. Ziel ist eine vollständig digitale Abwicklung der Grundbuchgeschäfte – von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Eintragung.

Rechtsverbindlich bleibt dabei weiterhin der Grundsatz: Nur eingetragene Eigentümer können rechtlich über eine Immobilie verfügen.

Der Unterschied liegt in der Art der Antragstellung und Kommunikation. Wo früher Papierakten, persönliche Termine und Postwege erforderlich waren, ersetzt nun ein digitales Fachverfahren mit sicherer Authentifizierung die analoge Infrastruktur. Die Verantwortung bleibt jedoch unverändert beim Notar. Er prüft die Erbunterlagen, erstellt den Eintragungsantrag und übermittelt ihn auf sicherem Weg direkt ans elektronische Grundbuchsystem.

Das neue Verfahren orientiert sich an Standards, die bereits aus anderen elektronischen Justizverfahren bekannt sind. Dazu zählen etwa das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN). Diese Kommunikationswege gewährleisten, dass der Datenaustausch zwischen Behörden, Gerichten und Notaren manipulationssicher und fristgerecht erfolgt. Für Erben bedeutet das: Der Notar kann bereits kurz nach Vorlage des Erbscheins alle relevanten Daten einreichen, ohne Medienbruch und ohne Zeitverlust.

Auch der Datenschutz bleibt ein zentrales Thema. Nur autorisierte Personen wie der beauftragte Notar oder im Einzelfall die Erben selbst erhalten Zugang zu den Dokumenten. Die Bundesnotarkammer, die für das zentrale Verzeichnis der Testamente und die Infrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs verantwortlich ist, betreibt auch Teile des technischen Rückgrats für das digitale Grundbuchwesen. Sie stellt sicher, dass alle Übermittlungen lückenlos protokolliert und revisionssicher abgelegt werden.

Die elektronische Grundakte erlaubt es dem Grundbuchamt, Anträge schneller zu sichten und medienbruchfrei zu bearbeiten. Auf Seiten der Erben verringert sich damit der Aufwand erheblich. Es entfällt die Notwendigkeit, Originale mehrfach einzureichen oder postalisch nachzureichen. Stattdessen genügt die Vorlage digitaler Nachweise, die ohnehin elektronisch verfügbar sind.

Diese rechtlichen und technischen Neuerungen führen dazu, dass viele Schritte, die früher mehrere Wochen beanspruchten, künftig binnen weniger Tage möglich sind.

Zwar hängt die Bearbeitungsdauer weiterhin von der Komplexität des Falls und der Auslastung des Grundbuchamts ab, aber insgesamt entsteht ein transparenterer und besser planbarer Ablauf für alle Beteiligten.

Extra-Hinweis: Die Vorarbeit des Nachlassgerichts bleibt unerlässlich. Aufgrund der Überbelastung deutscher Gerichte kommt es daher weiterhin oft zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung von Immobilienerbschaften.

Digitale Grundbucheintragung: Was Erben konkret beachten müssen

Die Digitalisierung des Grundbuchs wirkt sich für Erben besonders deutlich aus. Während früher doppelte Wege zu Behörden und das Versenden physischer Urkunden zum Alltag gehörten, profitieren Erben ab 2025 von klareren Prozessen. Die elektronische Eintragung des Eigentumsübergangs reduziert bürokratische Hürden und schafft eine neue Verbindlichkeit, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen und bei Bedarf der Notar rechtzeitig eingeschaltet wurde.

Nach dem Tod des bisherigen Eigentümers ist der erste Schritt die Feststellung der Erbfolge.

Dies erfolgt entweder über ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder über einen gerichtlichen Erbschein. Erst wenn die Erbfolge zweifelsfrei belegt ist, darf ein Antrag auf Umschreibung im Grundbuch gestellt werden. Ab 2025 kann dieser Antrag vollständig elektronisch durch den beauftragten Notar eingereicht werden.

Für Erben bedeutet das nicht nur einen effizienteren Ablauf, sondern auch mehr Verantwortung: Die Behörden erwarten vollständige und klar strukturierte Unterlagen. Zwar übernimmt der Notar die rechtssichere Antragstellung, doch die Vorbereitung bleibt Aufgabe des Erben.

Checkliste für Erben bei digitaler Grundbucheintragung

Diese Checkliste hilft Erben dabei, die digitale Grundbucheintragung einzuleiten.

  1. Erbfolge klären: Gibt es ein notarielles Testament oder muss ein Erbschein beantragt werden?
  2. Notar beauftragen: frühzeitiger Kontakt spart Zeit, besonders in komplexen Erbengemeinschaften
  3. Dokumente digitalisieren: Urkunden, Personalausweise, ggf. Grundbuchauszug bereithalten
  4. Eigentumsumschreibung beantragen: Der Notar übermittelt die Daten direkt ans elektronische Grundbuchamt.
  5. Bearbeitungsstand verfolgen: Rückfragen erfolgen meist digital, Verzögerungen können früh erkannt werden
  6. Bei mehreren Erben: interne Einigung treffen, wer den Antrag stellen lässt und welche Regelungen im Grundbuch stehen sollen (z. B. Erbengemeinschaft, Teilungserklärung)

Durch diese Struktur und die elektronische Verarbeitung entstehen für Erben nicht nur geringere Kosten durch Porto und Kopien, sondern auch eine verlässlichere Zeitplanung. Besonders bei Verkaufsabsichten wird das wichtig: Eine zügige Eintragung im Grundbuch als neuer Eigentümer ist Grundvoraussetzung, um überhaupt einen rechtskräftigen Kaufvertrag abschließen zu können.

Weitere Informationen und Quellen zum obigen Thema:

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Ein Hinweis in eigener Sache: Die hier angebotenen Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

Photo by PEPYTO . on Unsplash

Publiziert am 
Mar 2, 2026
 in Kategorie:
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