Bei Erbschaften von Immobilien ziehen die Erben oft einen Makler zurate. Der Immobilien-Fachmann ist in vielfacher Hinsicht eine große Hilfe. Im Folgenden haben wir für Sie die Fragen zusammengestellt, die Erben bezüglich ihres Immobilienerbes am häufigsten an den Immobilien-Fachmann richten.
Das deutsche Erbrecht ist umfangreich. Es regelt den Umgang des positiven und negativen Vermögens, das eine Person (der Erblasser) nach seinem Tod hinterlässt. Privatpersonen beschäftigen sich damit oft nicht gern, da es sie an ihre eigene Sterblichkeit erinnert.
Sie haben eine oder mehrere Immobilien in München geerbt oder werden sie erben? Dann setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Thema Immobilienerbe auseinander. Sobald der Erbfall eingetreten ist, stehen zahlreiche Entscheidungen an.
Immobilien gehören in Deutschland häufig zur Erbschaft. Zumeist handelt es sich um das Eigenheim des Erblassers. Manchmal sind es Investmentobjekte, mit denen der Verstorbene sein Geld vor der Inflation geschützt oder sich ein Nebeneinkommen verschafft hat.
Das Testament ist ein wichtiges Dokument, welches den Nachlass regelt. Es ist empfehlenswert, es an offizieller Stelle zu lagern, damit es beim Erbfall tatsächlich vorliegt. Seit 2012 existiert dafür ein Zentrales
Das „Berliner Testament“ wird im deutschsprachigen Raum am häufigsten verwendet, um Erbangelegenheiten zu regeln. Es findet Anwendung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wie der Begriff »beweglicher Nachlass« bereits andeutet, verbirgt sich dahinter all das Erbe, das sich bewegen lässt. Dies können Schmuck, Bilder und Möbel sein. Immobilien hingegen zählen nicht zu dem beweglichen Nachlass.
Wie schön ist es doch, das Häuschen von Oma in München geschenkt zu bekommen oder eine monetäre Zuwendung von den Eltern zu erfahren. All dies und mehr gelten als Schenkungen. Doch es ist nicht immer eine einfache Sache,