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ei Erbschaften von Immobilien ziehen die Erben oft einen Makler zurate. Der Immobilien-Fachmann ist in vielfacher Hinsicht eine große Hilfe. Im Folgenden haben wir für Sie die Fragen zusammengestellt, die Erben bezüglich ihres Immobilienerbes am häufigsten an den Immobilien-Fachmann richten.

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Was muss ich als Erstes tun, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?

Versuchen Sie, so gut es geht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Oft ist es natürlich so, dass gerade das nicht leicht fällt. Es geht aber auch um viel und für die Entscheidungsfindung ist es wichtig, jetzt nicht die Nerven zu verlieren. Falsche oder zu langsame Reaktionen können neben allem anderen auch teuer werden.

Bei einer Immobilienerbschaft ist es wichtig, dass Sie Ihr zuständiges Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis schriftlich über den Erbfall informieren. Es besteht diesbezüglich eine Anzeigepflicht, Formulare dafür gibt es auf den offiziellen Internetseiten der Finanzämter. Ausnahmen davon bestehen eventuell, wenn das Finanzamt ohnehin automatisch darüber informiert wird, wenn beispielsweise ein Erbschein erteilt wird oder das Testament von einem Nachlassgericht eröffnet wird.

Das Finanzamt wird den Wert der Immobilie einschätzen. Liegt der Wert über den Freibetragsgrenzen, wird eine Erbschaftssteuer fällig. Da das Finanzamt den Wert anhand von starren Standardverfahren einschätzt, ist es häufig der Fall, dass der Wert zu hoch angesetzt ist. Kommen Sie damit über die Freibetragsgrenzen und fällt ein nennenswerter Betrag für die Erbschaftssteuer an, lohnt es sich unter Umständen, eine eigene Wertermittlung durch einen Gutachter vornehmen zu lassen, der die Immobilie vor Ort in Augenschein nimmt. Stellt dieser einen geringeren Wert fest, was oft der Fall ist, können Sie das dem Finanzamt mitteilen. Erkennt das Finanzamt den neuen Wert an, zahlen Sie natürlich weniger Erbschaftssteuer.

Was soll ich mit dem Immobilienerbe machen?

Überlegen Sie, was Sie mit der Immobilie tun möchten. Wollen Sie selbst einziehen? Oder wäre ein Verkauf besser? Kommt eine Vermietung in Betracht? Wenn Sie bei diesen Fragen unsicher sind und fachlichen Rat benötigen, sind wir als Immobilien-Profis für Sie da. Unsere Beratung ist objektiv und ehrlich.

Entscheiden Sie sich für einen baldigen Verkauf, ist keine Eintragung Ihres Namens ins Grundbuch erforderlich. Sollten Sie noch keine Entscheidung über den Umgang mit der Liegenschaft getroffen haben, lassen Sie das Grundbuch korrigieren. Nun stehen Sie offiziell als Eigentümer in diesem wichtigen Dokument. Insbesondere, wenn es sich um das geliebte Elternhaus handelt, denken die Kinder über eine Eigennutzung nach. Das kann eine gute Idee sein. Beantworten Sie sich dafür selbst folgende Fragen, um eine solide Grundlage für Ihre Entscheidung zu schaffen:

  • Möchte ich wirklich in dem Elternhaus wohnen?
  • Passt meine jetzige Immobilie/mein jetziger Wohnort nicht besser zu mir?
  • Kann ich mir den Unterhalt des Elternhauses finanziell leisten?
  • Was muss ich an dem Haus tun, damit es für mich bewohnbar bzw. attraktiv ist?
  • Wenn vorhanden: Möchte auch meine Familie in das Haus einziehen?

Als erfahrene Immobilienmakler können wir Ihnen vorab schon einmal verraten, dass sich letztlich die meisten Erben gegen eine Eigennutzung entscheiden. Ihr aktuelles Heim passt bezüglich Immobilientyp und Wohnort zumeist besser zu ihnen.

Lohnt sich eine Weitervermietung?

Eine Weitervermietung von Immobilien erscheint oft lukrativ. Immerhin ist Grund und Boden doch Gold wert und die Mieteinnahmen können ein attraktives Zusatzeinkommen darstellen. Ob das tatsächlich so ist, hängt von diversen Faktoren ab. Ein kompetenter Immobilienmakler berät Sie hierzu detailliert.

Einige Objekte lassen sich besser vermieten als andere. Gerade bei Einfamilienhäusern können die Kosten, die der Vermieter tragen muss, sehr hoch sein. Gibt es eine Erbengemeinschaft und werden die Mieteinnahmen aufgeteilt, lohnt sich eine Weitervermietung kaum noch.

Ein weiterer negativer Aspekt ist der Verwaltungsaufwand. Wer die Vermietung in die eigenen Hände nimmt, sieht sich mit vielen Aufgaben konfrontiert. Bei einem Mehrfamilienhaus kann ein Verwalter die Mietverwaltung übernehmen, deren Kosten sich durch die hohen Mieteinnahmen decken lassen. Bei einer einzigen Wohnung oder einem Haus stellt sich die Sachlage anders dar. Schnell sind die laufenden Kosten für den Vermieter so hoch, dass ein Verkauf lohnenswerter ist.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Verkauf von geerbten Immobilien?

Sobald Sie durch ein Testament, einen Erbvertrag oder einen Erbschein nachweisen können, dass Sie der Eigentümer der Immobilie sind, können Sie diese verkaufen. Gibt es eine Erbengemeinschaft, stimmen Sie diese Maßnahme mit den Miterben ab.

Gute Gründe für den Verkauf der geerbten Immobilie sind:

  • Sie und etwaige Miterben erhalten zeitnah eine höhere Geldsumme.
  • Die Immobilie lässt sich durch den Verkauf einfacher mit den Miterben teilen.
  • Sie haben keine Rechtsstreitigkeiten und keinen Aufwand mit Mietern.
  • Bei geerbten Einfamilienhäusern: Sie erzielen einen höheren Gewinn als durch eine Weitervermietung.
  • Sie können sich mit dem Verkaufserlös Ihren eigenen Immobilientraum erfüllen.

Der Nachteil des Immobilienverkaufs:

Die verkaufte Immobilie ist nicht länger Teil des Familienbesitzes. Wenn Sie eine emotionale Bindung zu dem Objekt haben, schmerzt der Verlust vielleicht. Alte Erinnerungen lassen sich nicht mehr vor Ort auffrischen.

Extratipp: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Immobilienmakler helfen. Er schaut sich Ihr Immobilienerbe genau an - vor Ort und anhand der Dokumente. Versiert bestimmt er den Marktwert des Objektes und schätzt die Verkaufschancen ein. Darüber hinaus weist er Sie auf etwaige Instandhaltungskosten hin und informiert Sie über Vermietbarkeit sowie Mietniveau. Die Expertise des Immobilien-Fachmanns erleichtert Ihnen die Entscheidung.

Muss ich für das Immobilienerbe Steuern bezahlen?

Grundsätzlich unterliegt jedes Erbe der Steuerpflicht. Ob das Finanzamt tatsächlich Steuern erhebt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser und der Höhe des kompletten Nachlasses. Als naher Angehöriger profitieren Sie von hohen Steuerfreibeträgen, weswegen die Erbschaft inklusive der Immobilie oft steuerfrei ist.

An dieser Stelle möchten wir betonen, dass wir als Immobilien-Profis keine fachliche Rechts- und Steuerberatung leisten können. Bei Nachfragen und Unsicherheit ist es ratsam, einen Fachanwalt, Notar oder Steuerberater zu konsultieren. Er kann eine verbindliche Auskunft geben.

Meine Mutter liegt im Sterben. Ich erbe das Haus: Muss ich vor ihrem Tod irgendwas vorbereiten?

Nein, das müssen Sie nicht. Sind Sie rechtmäßiger Erbe des Hauses, können Sie über das Haus verfügen, sobald der Erbfall eingetreten ist und das Amtsgericht Sie als Erbe anerkannt hat. Möchte Ihre Mutter vor ihrem Tod bezüglich des Immobilienerbes noch etwas regeln, kann sie dies tun. Hilfreich wäre beispielsweise, alle Dokumente zum Haus oder zur Wohnung vorliegen zu haben, die sie als der Eigentümer in Verwahrung hat. Hierzu können Papiere wie der Energieausweis oder auch Handwerkerrechnungen gehören.

Was können Sie als Immobilienmakler für mich tun?

Immobilienmakler sind Profis in der Verwaltung, der Vermietung, dem Verkauf und der Akquise von Immobilien. Haben Sie eine Immobilie geerbt, nehmen wir Ihnen viel Arbeit ab - und dies in einer Zeit, die von Ihnen emotional einiges abverlangt. Als objektiver Berater stehen wir Ihnen kompetent und mit Feingefühl zur Seite. Versiert handeln wir in Ihrem Interesse und erfüllen unsere Aufgaben zeitnah und transparent.

Wenn Sie uns als Immobilienmakler in München mit dem Verkauf einer geerbten Immobilie beauftragen, bieten wir Ihnen unser komplettes Leistungspaket an:

  • Immobilien Wertermittlung
  • Beschaffung aller Unterlagen sowie deren Aufarbeitung und Aufbewahrung
  • Erstellung und Bearbeitung von Fotos und Videofilmen
  • Erstellung eines ansprechenden Exposés
  • Bau- und vertragsrechtliche Beratung
  • Beratung zu einer etwaigen Optimierung des Objektes
  • Ermittlung der richtigen Zielgruppe
  • Initiierung von Marketingmaßnahmen
  • Stetige Berichterstattung über Verkaufsaktivitäten
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Verkaufsverhandlungen mit interessierten Käufern
  • Prüfung der Käuferbonität
  • Ausarbeitung des Kaufvertrages in Zusammenarbeit mit dem Notar
  • Anwesenheit bei der Beurkundung
  • Objektübergabe und Übergabeprotokoll
  • Betreuung auch nach Abschluss des Kaufvertrages

Wie viel kostet mich ein Immobilienmakler beim Verkauf meines Immobilienerbes in München?

In Deutschland gibt es seit Weihnachten 2020 ein neues bundesweites Gesetz zur Provisionshöhe von Maklern, laut dem der Käufer nicht mehr dazu verpflichtet werden darf, die Maklerprovision komplett zu übernehmen, wenn er den Makler nicht selbst und alleine beauftragt hat. Die gesetzliche Neuregelung soll zu einer Entlastung des Käufers führen, da er für gewöhnlich nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 % der vereinbarten Maklercourtage belastet werden darf. Für Bayern spielt das neue Gesetz allerdings nur eine untergeordnete Rolle, da es hierzulande in den meisten Fällen schon immer so gemacht wurde.

Der Normalfall ist, dass Sie beim Verkauf einer Immobilie in München die Maklerkosten mit dem Käufer teilen. Beide Parteien bezahlen je 3,57 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises an den Immobilienmakler.

Hinweis: Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an einen qualifizierten Anwalt, Fachanwalt oder Notar, um Ihre eigene Situation abzuklären.

(Stand Mai 2021)

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Publiziert am 
May 28, 2021
 in Kategorie:
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