Die bekannteste Verfügung von Todeswegen ist das Testament. Weniger bekannt, aber nicht weniger sinnvoll, ist der Erbvertrag. Er ermöglicht ebenfalls eine Verwaltung des Vermögens zu Lebzeiten des Verfassers.
Bei Erbschaften von Immobilien ziehen die Erben oft einen Makler zurate. Der Immobilien-Fachmann ist in vielfacher Hinsicht eine große Hilfe. Im Folgenden haben wir für Sie die Fragen zusammengestellt, die Erben bezüglich ihres Immobilienerbes am häufigsten an den Immobilien-Fachmann richten.
Eine geerbte Immobilie stellt die Erben vor eine Reihe an Entscheidungen. Alles beginnt mit der Frage, was mit dem Immobilienerbe passiert. Oft ist ein Verkauf letztlich die beste Lösung - vor allem aus organisatorischen Gründen.
Es passiert häufiger, als viele annehmen: Eine Person verstirbt und hinterlässt ahnungslose Erben. Die Erbengemeinschaft hatte mit dem Verstorbenen nicht viel Kontakt, weswegen sie gar nicht weiß, was zur Erbmasse gehört.
Immobilien in München oder einer anderen deutschen Stadt zu erben, ist das eine. Etwas anderes ist die Erbschaft eines Ferienhauses im Ausland. Welches Erbrecht zählt jetzt?
Das deutsche Erbrecht ist umfangreich. Es regelt den Umgang des positiven und negativen Vermögens, das eine Person (der Erblasser) nach seinem Tod hinterlässt. Privatpersonen beschäftigen sich damit oft nicht gern, da es sie an ihre eigene Sterblichkeit erinnert.
Der Tod ist in vielerlei Hinsicht ein einschneidendes Erlebnis. Verstirbt eine nahestehende Person, ist dies emotional sehr belastend. Der Tod bewirkt aber noch etwas anderes: Er nimmt dem Verstorbenen seine kompletten Vermögenswerte und verteilt sie um - gemäß seines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge.
Mögliche Ausgangssituationen: Der Erblasser war bei Testamentsaufsetzung bereits dement. Das angenommene Erbe erweist sich aufgrund von hohen Schulden als kostspielig. Es gibt vor dem neuen Testament gültige ältere Verfügungen.
Rainer Fischer & Autoren Team Fachartikel Erbrecht
Ich und mein erfahrenes Autorenteam sind erfahrene Immobilienmakler mit weit über 20 Jahren Berufspraxis und über 1000 vermittelten Immobilien in und um München. Einer unserer Hauptkundenkreise sind Erbengemeinschaften. Wir wollen mit unserem kostenlosen Blog Immobilien Erbrecht München den Erben (und auch Erblassern) helfen, schnell und einfach Antworten zu ihren Fragen, und damit eine erste Orientierung in einer schwierigen Zeit, zu bekommen. Wir sind der Meinung, dass man gut informiert bessere Fragen stellen kann und somit eine weitere professionelle Beratung einfacher und vor allem kostengünstiger ausfallen wird.