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udolf verstarb in einem hohen Alter von 90 Jahren. Er hatte seine Frau überlebt, aber seine Kinder und jüngeren Geschwister waren ihm noch geblieben. Zudem ist er nach dem Tod seiner Ehefrau eine neue Beziehung mit der Nachbarin Inge eingegangen. Während der Ehe hatte er bereits mehrere Affären, von denen niemand etwas wusste.

Als Rudolf starb, traf sich die Familie mit der Nachbarin, um über das Erbe zu sprechen. Es gab kein Testament und Rudolf hinterließ eine Eigentumswohnung, mehrere Immobilien in München, ein Grundstück im Umland sowie Wertgegenstände und Geld auf dem Konto. Bei solch einem umfangreichen Erbe entsteht schnell Streit. Doch das Erbrecht regelt eindeutig, wer was erhält.

Das Erbe der Kinder: im Erbrecht fest verankert

Wurde kein Testament aufgesetzt und gibt es keinen Erbvertrag, zieht das Nachlassgericht die gesetzliche Erbfolge heran. Sie orientiert sich an dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Gibt es Kinder, stehen diese nach § 1924 BGB dem Erblasser am nächsten. Gleiches zählt für Ehepartner. Geschwister, Eltern des Erblassers und Großeltern erben nur, wenn es keine direkten Abkömmlinge des Verstorbenen gibt. Im Fall von Rudolf bedeutet dies, dass seine Kinder sich das komplette Erbe aufteilen. Sie übernehmen alle Rechten und Pflichten, die der Nachlass mit sich bringt. Rudolf hat seine neue Freundin Inge nicht in einem Testament oder einem Erbvertrag bedacht, weswegen sie leer ausgeht. Dies mag ungerecht erscheinen, aber ohne eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe hat der Partner kein Recht auf das Erbe. Auf der anderen Seite ist er nicht für die Beerdigung verantwortlich. Die Kosten dafür übernehmen die Erben und in diesem Fall die Kinder von Rudolf.

Was erben Kinder, wenn ein Elternteil stirbt?

Erbrecht Infografik - Erbrecht: Was Erben Die Kinder?
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Hierauf gibt es keine einheitliche Antwort, denn das Erbrecht ist komplex. In der Praxis treten jedoch vor allem zwei Fälle auf:

Fall 1: die Eheleute haben einen gesetzlichen Güterstand und keinen Ehevertrag und kein Testament
Stirbt beispielsweise ein Vater mit zwei Kindern und einer Ehefrau, erben die Kinder und die Ehefrau. Die Frau erhält 50 % des Erbes, was in § 1931 Abs. 1 BGB und in §§ 1931 Abs. 3, 1371 BGB geregelt ist. Die Kinder teilen sich die restlichen 50 %, wodurch jedes der beiden Sprösslinge 25 % des Erbes erhält.

Fall 2: die Eheleute haben ein Berliner Testament aufgesetzt:
Haben die Eltern ein Berliner Testament, lautet die Antwort auf die Frage „Ein Elternteil stirbt, wer erbt?“ anders. Jetzt ist der überlebende Ehepartner Alleinerbe. Die Kinder erben für gewöhnlich erst dann, wenn der verbleibende Elternteil verstirbt. Allerdings könnten die Sprösslinge ihr Erbe im Form eines Pflichtteils einfordern. Der Pflichtteil beläuft sich auf 50 % des regulären Erbteils.

Manchmal hat ein Elternteil ein Testament aufgesetzt. Dieses kann er im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten frei gestalten. Ganz bewusst lassen sich so Immobilien in München, Schmuck, Geld oder andere Vermögensteile auf bestimmte Erben übertragen. Eines bleibt jedoch auch beim Testament: Die eigenen Kinder lassen sich nur in Härtefällen komplett enterben. Ansonsten erben die leiblichen Kinder und Adoptivkinder zumindest den Pflichtteil. Anders sieht die Situation beim Stiefkind oder Schwiegerkind aus. Schwiegerkinder haben keinen Erbanspruch. Sie erben nur indirekt, indem ihr Partner etwas erbt. Stiefkinder sind vom Erbe ausgeschlossen, sofern der Erblasser sie nicht adoptiert hat. Insbesondere für Patchwork-Familie kann ein Testament somit sehr wichtig sein.

Was erben Kinder von den Großeltern, wenn ein Elternteil vorverstorben ist?

Kinder können ihre Großeltern ohne Testament beerben, sofern der mit dem Erblasser verwandte Elternteil bereits vorverstorben ist. Nach § 1924 Abs. 3 BGB tritt das Enkelkind somit in die Fußstapfen seines Elternteils. Was Vater oder Mutter durch den Tod des Großvaters/Großmutters erhalten hätte, bekommt nun der Enkel. Anders kann die Sachlage sein, wenn es ein Testament gibt. Auch dann kann nach § 2069 BGB der Enkel erben, indem er quasi zum Ersatzerben für seinen verstorbenen Elternteil wird, welcher im Testament des Großvaters bzw. der Großmutter bedacht wurde. Hat Großvater oder Großmutter testamentarisch ausdrücklich angeordnet, dass es keinen Nacherben geben soll, kann der Enkel leer ausgehen. Gleiches kann eintreten, sobald Opa oder Oma im Testament ihr Erbe bewusst an Dritte verteilt haben. Sollte der Enkel keine Onkel und Tanten vonseiten des Erblassers haben, kann er jedoch unter Umständen erfolgreich einen Pflichtteil einfordern.​

Erben die Kinder auch den Hausrat?

Die Kinder erben alle Vermögenswerte, Schulden und den Hausrat des Erblassers, wenn es keinen Ehepartner gibt. Im Fall von Rudolf hätte Inge daher keinen Anspruch auf die Haushaltsgegenstände oder persönlichen Gegenstände des Verstorbenen. Sie könnte nur seine Kinder darum bitten, sich aus der Wohnung von Rudolf etwas zur Erinnerung heraussuchen zu dürfen. Hätte Inge Rudolf geheiratet, stände ihr der sogenannte Voraus zu, wenn sie im ihm zusammengelebt hätte. Er umfasst Haushaltsgegenstände, Möbel und Teppiche und ist im § 1932 BGB verankert. Von ihm sind persönliche Dinge wie Schmuck ausgenommen. Den hätte die Ehefrau mit den Kindern teilen müssen, wenn dies nicht anderes von Rudolf schriftlich festgelegt worden wäre.

Immobilien und Grundstück geerbt: Wie wird damit laut Erbrecht umgegangen?

Werden Immobilien und ein Grundstück geerbt, sorgt dies in der Praxis oft nur kurz für Freude. Insbesondere wenn eine Erbengemeinschaft besteht, bahnen sich rasch die ersten Probleme an. Ob Erbengemeinschaft oder Alleinerbe: Als Erstes gilt es, den Immobilienwert zu bestimmen. Dies ist schon allein wegen der unter Umständen anfallenden Erbschaftssteuer wichtig. Wer über den Gebäudewert nicht Bescheid weiß, sollte einen Immobilienmakler vor Ort heranziehen. Die Kinder von Rudolf wären daher gut beraten, einen Immobilienmakler in München zu beauftragen. Er kann im ersten Schritt eine Wertanalyse aller Grundstücke, Wohnungen und Häuser vornehmen. Zudem ist ein Blick ins Grundbuch unerlässlich, um sich über etwaige Belastungen auf den Immobilien zu informieren. Da Immobilien im Erbrecht größtenteils wie reguläre Vermögenswerte behandelt werden, muss ihr Wert in die Kalkulation zur Höhe des Erbes einfließen. Die Höhe des Gesamterbes für jeden Erben bestimmt, ob Erbschaftssteuer erhoben wird oder nicht. Kinder profitieren von einem Steuerfreibetrag von 400.000 Euro. Alles, was den Betrag übersteigt, muss versteuert werden. Dies ist in § 16 Freibeträge des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes nachzulesen.

Die Erbengemeinschaft legt fest, was mit den Immobilien und Grundstücken passiert. Jeder Erbe hat einen geldlichen Anspruch darauf und Recht zur eigenen Meinung. Dies heißt im Fall von Rudolf: Wenn sich ein Kind gegen einen Verkauf der Immobilien entscheidet und das andere Kind dafür, kann es zu einem Zwangsverkauf kommen. Besitzt das eine Kind hinreichend finanzielle Mittel, kann es sein Geschwisterteil auch auszahlen. Das Erbrecht gibt nur grob die Regeln vor. Letztlich beschließt die Erbengemeinschaft, was mit den Immobilien und Grundstücken geschieht.

Ein Kind schlägt das Erbe aus: Inwiefern verändert sich jetzt die gesetzliche Erbfolge?

Diese Frage lässt sich anhand unseres Beispiels mit Rudolf leicht beantworten: Schlägt eines der Kinder das Erbe aus, verliert es alle Rechten und Pflichten an dem Nachlass. Dies ist in § 2346 BGB vermerkt. Sein Erbteil wird in gerechten Teilen an seine Geschwister verteilt. Die Geschwister von Rudolf und seine Freundin Inge erben weiterhin nichts.

Erben die Kinder auch Haustiere?

Haustiere gehören mit zur Erbmasse. Dies heißt, dass die Kinder auch sie erben und nun entscheiden, was mit ihnen passiert. Umsichtige Erblasser haben vor dem Tod bestimmt, wer die Haustiere erhalten und für sie sorgen soll. Dies kann testamentarisch festgesetzt werden und ist eine rechtmäßige Pflicht, die ein Erblasser schriftlich fixieren kann. Für diesen Aufwand bzw. die entstehenden Kosten durch die Tierpflege sind Steuernachlässe möglich.

Müssen Kinder den Vereinsposten des Elternteils übernehmen?

Grundsätzlich bedeutet ein Erbe, dass die Erben auch die Pflichten des Verstorbenen übernehmen. Davon gibt es jedoch Ausnahmen. Selbstverständlich übernehmen die Kinder nicht mit dem Erbe den Vereinsposten des Elternteils. Sie müssen nicht seine Arbeit zu Ende führen oder seine Klienten bzw. Patienten künftig bedienen.

Können Kinder Schulden erben?

Kinder können nach § 1967 BGB die Schulden ihrer Eltern erben. Dies liegt daran, dass Erben im Allgemeinen die positiven sowie negativen Posten des Nachlasses übernehmen. Übersteigen die finanziellen Forderungen die gesamte Erbschaft, kann es ratsam sein, das Erbe auszuschlagen. Wird dies getan, darf sich jedoch auch nicht am Hausrat oder Wertgegenständen des Verstorbenen bedient werden. Deshalb sollte gut vorab abgewogen werden, ob dieser Schritt der richtige Weg ist. Ein ausgeschlagenes Erbe kann in der Regel nur in Härtefällen zurückgezogen werden.

Schlagen die Kinder das Erbe aus und haben sie wiederum Kinder, geht an diese das Erbe über. Sind die Kinder und damit Enkelkinder des Erblassers minderjährig, müssen die Eltern das Erbe für ihre Sprösslinge ausschlagen.

Was erben Kinder, wenn sie per Testament enterbt wurden?

Wurde ein Kind enterbt, hat es nach § 2303 BGB noch immer einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser Anspruch entfällt nur, wenn das Kind dem Verstorbenen nach dem Leben getrachtet hätte oder diesen stark misshandelt hätte. In der Praxis ist dies sehr selten. Der Pflichtteilsanspruch stellt einen reinen Geldanspruch dar und gibt keinen Grund für eine anderweitige Teilhabe am Erbe. Wie hoch der Pflichtteil ist, hängt von dem Gesamterbe ab. Er entspricht stets 50 % des gesetzlichen Erbteils. Hätte Rudolf ein Kind enterbt, hätte es noch immer seinen Pflichtteil erhalten – und diesen in monetären Mitteln. Im Zweifelsfall kann dies bedeutet, dass die anderen Erben die Immobilien oder einen Teil davon verkaufen müssten, um den Pflichtteil auszuzahlen. Der Pflichtteil gehört mit zu den Pflichten der Erben, die sie tragen müssen und am besten sogleich aus dem Erbe begleichen.

Uneheliches Kind: Was erbt dieses?

Niemand hat von den Affären von Rudolf zu Lebzeiten gewusst. Er wusste nicht, dass einer Liaison ein Kind entsprang. Die Mutter dieses Kindes entdeckte in der Zeitung die Todesanzeige von Rudolf und lüftete nun das Geheimnis. Die ehelichen Kinder von Rudolf staunten nicht schlecht, da sie sich bereits über das üppige Erbe gefreut hatten. Doch nun gab es einen Erbberechtigten mehr, der auf sein Recht pochte. Obgleich dieses Kind nie mit Rudolf Kontakt hatte, erbte es ebenso viel wie die anderen ehelichen Kinder. Das Gesetz setzt eheliche und nicht-eheliche Kinder nach § 1924 BGB gleich. Gleiches zählt im gewissen Umfang für Adoptivkinder, aber nicht für Stiefkinder.

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Photo by Marisa Howenstine on Unsplash

Publiziert am 
Jul 27, 2018
 in Kategorie:
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