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n Deutschland gibt es keine Pflicht, ein Testament zu verfassen. Wer dies jedoch tut, möchte ganz bewusst von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen und sein Eigentum auf seine Weise verteilen.

Das ist – abgesehen von der Pflichtteilregel – selbstverständlich möglich. Stimmt die Form des Testaments, kann es im Erbfall Anwendung finden. Hier steht bewusst das Wort „kann“, denn der letzte Wille muss natürlich auch physisch vorliegen. Und so schließt sich die Frage an: Wo aufbewahren?

Kann ich mein Testament privat verwahren?

Wohin schicken Verfasser eines letzten Willens eigentlich ihr wichtiges Dokument? Diese Frage ist berechtigt. Grundsätzlich dürfen Sie die sogenannte Verfügung von Todes wegen daheim, bei einem Freund oder an einem anderen Ort aufbewahren. Sie müssen Sie an keine offizielle Stelle schicken, sondern könnten Sie sogar in einer Kiste im Garten verbuddeln. Doch hier gibt es ein Problem: Wer weiß in Ihrem Todesfall, dass es ein Testament gibt? Sollten Sie Ihre Angehörigen darüber informieren, ergibt sich die nächste Frage: Wo suchen diese den letzten Willen? Diese Schwierigkeiten lassen sich natürlich umgehen. Sie teilen einer Vertrauensperson klar mit, wo Ihr letzter Wille zu finden ist.

In der Theorie hört sich dies praktikabel an, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Was passiert, wenn diese Person das Testament unterschlägt oder abändert? Gerade bei Geldangelegenheiten können selbst nahe Angehörige auf einmal eine Seite zeigen, die wenig rühmlich ist. Möchten Sie beispielsweise Ihrem neuen Lebenspartner Ihre Immobilien in München vermachen, aber nicht Ihren Kindern, könnten diese ganz bewusst den letzten Willen vernichten. Obgleich solche Gedanken und die damit einhergehenden Zweifel belastend sind, sollten Sie diese bei der Testamentsaufbewahrung berücksichtigen.

Aufbewahrung im Bankschließfach oder Tresor: oft keine gute Idee

In alten, englischen Krimis verwahren die Erblasser ihren letzten Willen gern im Safe oder im Bankschließfach. Das hört sich logisch an, da es ein wichtiges Dokument ist. Doch gerade diese Sicherheit kann zu Schwierigkeiten führen. Wer hat Zugang zum Tresor nach Ihrem Tod? Wer kommt an Ihr Schließfach bei der Bank? Die Bankangestellten würden einen Erbschein verlangen, der ohne Testament nur an die direkten Angehörigen ausgestellt wird. In unserem Beispielfall mit den Immobilien in München wären dies Ihre Kinder. Vielleicht möchten Sie jedoch nicht, dass Ihre Kinder in Ihr Bankschließfach schauen, da dort noch andere Wertgegenstände sind, die für Ihren Lebenspartner gedacht sind. Sollten Sie niemanden von dem Testament erzählt haben, würde es nicht einmal eröffnet werden. Es läge im Safe. Und Ihre Kinder könnten den letzten Willen im Bankschließfach einfach verschwinden lassen. Niemand würde dies kontrollieren. Solch ein Platz ist daher wenig ratsam. Wo hinterlegen Sie am besten Ihren letzten Willen? Irgendwo, wo Ihre Hinterbliebenen es schnell und zu 100 % finden.

Gibt es kein Gesetz, welches Angehörige zur Herausgabe meines Testamentes zwingt?

Ja, das gibt es. Sobald eine Person ein Testament findet, nachdem der Erblasser verstorben ist, muss diese Person den letzten Willen beim Nachlassgericht abliefern. Dies ist in § 2259 I BGB fixiert. Danach kann diese Person sogar mit einem Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Herausgabe gezwungen werden. Wie immer gilt die Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn niemand weiß, dass es dieses Testament gibt, kann sich niemand beschweren. Beschwert sich niemand, droht keine Strafe.

Testament öffentlich verwahren lassen: Wo einreichen?

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verfügung von Todes wegen beim ortsansässigen Amtsgericht oder Nachlassgericht zu verwahren. Auf diese Weise verhindern Sie, dass jemand Ihren letzten Willen verschwinden lässt. Um so zu verfahren, benötigen Sie folgende Dinge:

  • handschriftliches Testament
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Adresse des zuständigen Amtsgerichts
  • 93 Euro

Sollten Sie nach der Adresse für Ihr zuständiges Nachlassgericht in München suchen, können Sie auch auf dieser Webseite nachschauen. So erfahren Sie, wo ein Abgeben Ihres letzten Willens notwendig ist. Zudem können Sie dort vorab einen formlosen Antrag auf Hinterlegung des Testaments stellen.

Hinweis: Die 93 Euro sind eine bundesweit einheitliche Gebühr. Sie setzt sich aus der Gerichtsgebühr in Höhe von 75 Euro und einer Gebühr von 18 Euro für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister zusammen.

​Erhalte ich einen Nachweis für die Aufbewahrung?

Wohin schicken die Gerichte eine Information, dass es von Ihnen ein Testament gibt? Zum einen erhalten Sie vom Gericht einen Hinterlegungsschein. Dieser ist sehr wichtig, denn mithilfe von ihm können Sie als Testamentsverfasser die Herausgabe des Dokumentes verlangen, wenn Sie es ändern möchten. Die Behörden erfahren von Ihrem Tod und damit auch das Zentrale Testamentsregister. So wird sichergestellt, dass für die Verteilung Ihres Erbes Ihr letzter Wille genutzt wird.

Muss ich eine bestimmte Frist einhalten?

Nein, das ist nicht erforderlich. Sie können Ihr Testament jahrelang privat aufbewahrt haben und sich dann dafür entscheiden, es doch lieber beim Amt abzugeben. Sollte sich ein letzter Wille mehr als 30 Jahre in der amtlichen Verwahrung befinden, ermittelt die öffentliche Stelle automatisch, ob der Erblasser noch lebt.

Wie erfolgt die Verwahrung eines notariellen Testaments?

Ein notarielles Testament ist so sicher verwahrt wie das selbst verfasste Testament, welches beim örtlichen Amtsgericht liegt. Der Vorteil des Notars ist jedoch, dass er sicherstellt, dass das Testament tatsächlich die nötige Rechtsform einhält. Ist diese nämlich nicht gegeben, kann es als nichtig erklärt werden. Darüber hinaus bietet der Notar Ihnen eine rechtliche Beratung und kann Ihnen aufzeigen, was über dies möglich ist. Vielleicht sind nicht alle Verfügungen, die Sie sich wünschen und die Sie im letzten Willen fixiert haben wollen, rechtlich gültig. So können Sie in Deutschland beispielsweise Ihr Vermögen nicht direkt Ihrem Hund vermachen.

Wo bewahrt der Notar das Testament auf?

Der Notar leitet es an das Amtsgericht weiter. Dieses lässt es beim Zentralen Testamentsregister eintragen, sodass sichergestellt ist, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Eine Abänderung des letzten Willens ist nur durch Sie möglich. Niemand anderer hat darauf Zugriff.

Wie teuer ist die Testamentsaufstellung beim Notar?

Wie hoch die Kosten sind, ist offiziell im Gerichts- & Notarkostengesetz (GNotG) fixiert. Prinzipiell hängen Sie davon ab, wie hoch die Erbschaft vermutlich sein wird. Zu diesem Nettovermögen werden alle Geld- und Immobilienwerte addiert. Gibt es Verbindlichkeiten wie ein noch ausstehendes Immobiliendarlehen, werden sie von Nettovermögen zumeist abgezogen.

Wie ist im Todesfall sichergestellt, dass mein Testament berücksichtigt wird?

Sobald ein Bundesbürger verstirbt, teilt das Standesamt dies der Bundesnotarkammer mit. Jetzt überprüft sie, ob es einen Eintrag im Zentralen Testamentsregister gibt. Ist dies der Fall, informiert die Bundesnotarkammer das Nachlassgericht. So ist dafür gesorgt, dass Ihr Testament tatsächlich Anwendung findet. Zu beachten ist, dass dieser Prozess selbstverständlich ein paar Tage dauern kann.

Fazit: Besser das Testament beim Amtsgericht verwahren lassen

Wohin mit dem Testament?

Um sicherzustellen, dass alles perfekt abläuft, bietet sich der Gang zum Notar an. Mit diesem können Sie auch besprechen, was in das Testament aufgenommen werden soll. Bevor Sie ihn aufsuchen, sollten Sie sich jedoch gut überlegen, wem Sie was vermachen. Spätere Änderungen sind mit Mehrkosten verbunden. Sind Sie sich sicher, dass Sie Ihr Testament selbst verfassen können, können Sie dies tun. Danach übergeben Sie es an das örtliche Amtsgericht zur Verwahrung. So können Sie sicher sein, dass alles den von Ihnen gewünschten Weg geht.

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Photo by Victoria Heath on Unsplash

Publiziert am 
Feb 19, 2020
 in Kategorie:
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